BGH: Gläubigerbenachteiligung bei Begleichung eines vom Gesellschafter besicherten Drittdarlehens aus Mitteln der Gesellschaft
Der BGH hat mit Urteil vom 13.7.2017 – IX ZR 173/16 – entschieden: Tilgt eine Gesellschaft ein von ihr selbst und ihrem Gesellschafter besichertes Darlehen gegenüber dem Darlehensgeber, liegt die Gläubigerbenachteiligung bei der Anfechtung der Befreiung des Gesellschafters von seiner Sicherung in dem Abfluss der Mittel aus dem Gesellschaftsvermögen, weil der Gesellschafter im Verhältnis zur Gesellschaft zur vorrangigen Befriedigung der von ihm besicherten Verbindlichkeit verpflichtet ist (im Anschluss an BGHZ 192, 9).