BGH: Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten Dritter
Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 6.5.2008 - XI ZR 56/07 - die bislang von ihm offen gelassene Frage, ob im bargeldlosen Zahlungsverkehr die Vertragsverhältnisse zwischen den beteiligten Banken eine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet, dahingehend entschieden, dass das Giroverhältnis zwischen den beteiligten Banken weder im Überweisungs- noch im Lastschrift- und Scheckverkehr eine entsprechende Wirkung entfaltet (Aufgabe von BGHZ 69, 82, 85 ff.; 96, 9, 17 und BGH, WM 1988, 246, 247).