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Wirtschaftsrecht
02.10.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Köln: Gewisse Bekanntheit eines nachgeahmten Produkts – Kinderhochstuhl „Sit-Up“

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 10.7.2013 - 6 U 209/12 - wie folgt entschieden: Im Rahmen des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes kann sich die erforderliche gewisse Bekanntheit des nachgeahmten Produkts auch daraus ergeben, dass seine charakteristischen Merkmale von dem Hersteller übereinstimmend bei einer ganzen Reihe von Produkten verwendet werden. In diesem Fall genügt es, wenn die Modellreihe über eine gewisse Bekanntheit bei den angesprochenen Verkehrskreisen verfügt; es ist nicht erforderlich, dass dies auch auf jedes einzelne Modell zutrifft.

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