BGH: Gewerblicher Ankauf von Honorarforderungen von Steuerberatern durch Steuerberatergesellschaft
Der BGH hat mit Urteil vom 25.9.2014 – IX ZR 25/14 – wie folgt entschieden: Kauft eine Steuerberatungsgesellschaft gewerblich Honorarforderungen von Steuerberatern auf und lässt sich diese Forderungen abtreten, führt das für Steuerberater geltende Verbot gewerblicher Tätigkeit nicht zur Unwirksamkeit des Kaufvertrages und der Abtretung der Honorarforderung.