BGH: Gewährleistungsausschluss im Internet
Mit Urteil vom 31.3.2010 – I ZR 34/08 – hat der BGHentschieden: DieAnkündigungderVereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses ist eine geschäftliche Handlung i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG. § 475 Abs. 1 S. 1 BGBzählt zu den Vorschriften i. S. des § 4 Nr. 11 UWG, die dazu bestimmt sind, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Die Anwendbarkeit des § 4 Nr. 11 UWG i. V. mit § 475 Abs. 1 S. 1 BGB ist nicht wegen eines Vorrangs des § 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2Nr. 1UKlaGausgeschlossen.