BVerfG: Gesetzliche Regelung zur Verständigung im Strafprozess ist verfassungsgemäß
Das BVerfG hat mit Urteil vom 19.3.2013 – 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 – entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zur Verständigung im Strafprozess trotz eines erheblichen Vollzugsdefizits derzeit noch nicht verfassungswidrig sind. Der Gesetzgeber muss jedoch die Schutzmechanismen, die der Einhaltung der verfassungsrechtlichen Anforderungen dienen, fortwährend auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls nachbessern. Unzulässig sind sog. informelle Absprachen, die außerhalb der gesetzlichen Regelungen erfolgen. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sieht in dem Urteil eine „Einladung an den Gesetzgeber nicht nur die Praxis sorgfältig zu beobachten, sondern sich auch Gedanken zu machen wie das Korsett für eng eingegrenzte Absprachen noch besser geschnürt werden kann.“ Reformen am Deal werden „mit Sicherheit ein Thema der nächsten Legislaturperiode sein“, so die Bundesjustizministerin
(vgl. PM BMJ vom19.3.2013).