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Wirtschaftsrecht
01.07.2009
Wirtschaftsrecht
: Gesetzliche Neuregelungen ab 1.7. 2009

Von den zahlreichen zum 1.7.2009 in Kraft getretenen Neuregelungen sind aus dem Wirtschaftsrecht folgende anzuführen::

- Das Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze soll den Schutz für Spareinlagen erhöhen. Die gesetzliche Mindestabdeckung für Einlagen ist bereits ab dem 30.6.2009 auf 50.000 Euro gestiegen und wird ab dem 31.12.2010 auf 100.000 Euro anwachsen.

- Ziel des ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln ist mehr Transparenz bei den Mobilfunktarifen sowie gesteigerter Schutz der Verbraucher vor so genannten „untergeschobenen" Verträgen bei der Betreibervorauswahl (Preselection).

(Quelle: PM Bundesregierung online vom 29.6.2009)

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