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Wirtschaftsrecht
13.06.2013
Wirtschaftsrecht
BNotK: Gesetzgeber ermöglicht Entlastung der Justiz durch Aufgabenübertragung auf Notare

Am 7.6.2013 hat der Bundesrat im zweiten Durchgang das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare (BR-Drucks. 358/13) gebilligt. Den Notaren wird durch die Aufgabenübertragung ermöglicht, in verstärktem Maße zur Entlastung der Gerichte beizutragen. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass Notare künftig für Nachlassvermittlungsverfahren zuständig sind. Außerdem wird den Bundesländern ermöglicht, den Notaren die ausschließliche Zuständigkeit für die Beurkundung von Erbscheinsanträgen zu übertragen. Entscheidend ist, dass durch die Übertragung von Zuständigkeiten und Aufgaben auf die Notare diese weiterhin hoheitlich und unter staatlicher Kontrolle ausgeführt werden.
(PM BNotK vom 11.6.2013)

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