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Wirtschaftsrecht
20.08.2014
Wirtschaftsrecht
DICO: Gesetzesvorschlag vorgelegt – „Compliance muss sich lohnen“

Das Deutsche Institut für Compliance e.V. (DICO) hat am 12.8.2014 einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, mit dem Anreize für Compliance-Maßnahmen in Betrieben und Unternehmen (Compliance-Anreiz-Gesetz, CompAG) geschaffen werden sollen. Der Gesetzesvorschlag umfasst ein dreistufiges Sanktionssystem und enthält Ergänzungen der Vorschriften der §§ 30, 130 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz): Für den Fall, dass zum Zeitpunkt einer Zuwiderhandlung im Unternehmen bereits geeignete Compliance-Maßnahmen ergriffen worden waren, kann ein Bußgeld wegen einer Aufsichtspflichtverletzung nach § 130 OWiG nicht mehr verhängt werden. Werden aus Anlass des Verstoßes nachträglich Compliance-Maßnahmen ergriffen, kann das Bußgeld gegen das Unternehmen oder die verantwortlichen Personen nach gerichtlichem Ermessen gemindert oder es kann ganz darauf verzichtet werden.
„Unser Gesetzesvorschlag verfolgt das Ziel, Anreize für Präventionsmaßnahmen in Unternehmen und Betrieben zu schaffen, um damit Wirtschaftskriminalität besser bekämpfen zu können“, erklärt Prof. Dr. Alfred Dierlamm, der den DICO-Arbeitskreis Unternehmensstrafrecht leitet. Ein Verbandsstrafrecht, wie es von Teilen der Politik gefordert wird, ist zur Erreichung dieses Ziels dagegen weder geeignet noch erforderlich. Das mehrstufige System des Gesetzesvorschlags von DICO stellt sicher, dass Compliance-Maßnahmen bei der Sanktionierung von Unternehmen und Einzelpersonen angemessen berücksichtigt werden. „Gute Compliance muss sich lohnen. Dafür wollen wir Anreize schaffen“, so Manuela Mackert, die Vorstandsvorsitzende von DICO.

(PM DICO vom 12.8.2014)

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