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Wirtschaftsrecht
21.03.2019
Wirtschaftsrecht
BReg: Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie verabschiedet

Am 20.3.2019 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet, die bis zum 10.6.2019 in deutsches Recht umzusetzen ist. Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Gesellschaftsrecht, Heribert Hirte, kommentiert wie folgt: „Moderne Corporate Governance erfordert neue Antworten im Aktienrecht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf weiten wir die klassische Corporate Governance auf die Intermediäre und Finanzdienstleister aus, die zwischen der Gesellschaft und dem Aktionär oder Letztbegünstigten stehen – weil sie erheblichen mittelbaren Einfluss auf die Entscheidungen börsennotierter Aktiengesellschaften haben. Das geschieht zugleich mit der Zielsetzung, möglichst nachhaltiges Wachstum und langfristigen Erfolg der Unternehmen durch alle Beteiligten zu befördern. Zugleich justieren wir die Zustimmungs- und Transparenzpflichten in Bezug auf wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Party Transactions) neu, ebenso wie die Offenlegungspflichten, beispielsweise institutioneller Anleger, von Vermögensverwaltern und Stimmrechtsberatern. Ein gutes Signal für mehr Verantwortung und etablierte Nachhaltigkeit.

In unserem Ausschuss werden wir nun über die Ausgewogenheit des Gesetzesentwurfs debattieren, da hierdurch insbesondere die ,Machtverhältnisse' innerhalb börsennotierter Gesellschaften langfristig bestimmt werden. Unser Anliegen ist es, die Interessen der Aufsichtsräte und Aktionäre, Minderheits- wie Mehrheitsaktionäre, angemessen zu gewichten. Für den Regelungsbereich ,Identifizierung der Aktionäre' muss uns dabei der Spagat gelingen, das Gesetz zugleich zukunftsgewandt, aber auch in der heutigen Praxis umsetzbar auszugestalten."

(PM CDU/CSU - Bundestagsfraktion vom 20.3.2019)

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