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Wirtschaftsrecht
21.06.2013
Wirtschaftsrecht
BR: Gesetzentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet

Am 12.6.2013 hat der Bundesrat den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in geänderter Fassung beschlossen. Das Gesetz tritt zum 13.6.2014 in Kraft. In das Bürgerliche Gesetzbuch werden grundlegende Informationspflichten des Unternehmers bei Verbraucherverträgen im stationären Handel sowie allgemeine Grundsätze, die unabhängig von der jeweiligen Vertriebsform für alle Verbraucherverträge gelten, neu aufgenommen. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie werden die Regelungen der Informationspflichten und des Widerrufsrechts bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen einander weitgehend angeglichen. Normiert werden zunächst für alle Verbraucherverträge geltende Regelungen über das Widerrufsrecht und daran anschließend Sonderregelungen für die Widerrufsfrist bzw. die Rechtsfolgen nach Widerruf im Hinblick auf einzelne Verbraucherverträge. Darüber hinaus werden Änderungen im Kaufrecht, insbesondere im Verbrauchsgüterkaufrecht vorgenommen, um die Vorschriften der Richtlinie zur Lieferung und zum Gefahrübergang umzusetzen. Schließlich sind die Regelungen über die Informationspflichten und die das Widerrufsrecht betreffenden Muster im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch zu ändern und zu ergänzen.
(BR vom 12.6.2013)

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