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Wirtschaftsrecht
23.09.2010
Wirtschaftsrecht
BReg: Gesetzentwurf zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts verabschiedet

Der Gesetzentwurf stellt einen weiteren Baustein des Finanzmarktkonzepts der Bundesregierung dar.

Mit dem Gesetz sorgt die Bundesregierung für einen wirksameren Schutz für Anleger und Sparer und schließt bestehende Lücken. Der Entwurf verfolgt vier Ziele: 

  • Anleger sollen besser vor falscher Beratung geschützt werden.
  • Finanzprodukte sollen künftig einen „Beipackzettel" erhalten, der Verbrauchern kurze und verständliche Informationen zum Produkt gibt.
  • Die Offenen Immobilienfonds will die Bundesregierung für die Zukunft stabilisieren.
  • Das Gesetz soll verdeckte Übernahme von Unternehmen (Anschleichen) verhindern.

Lösungsansatz Falschberatung: Berater sollen sich registrieren lassen

Wie kann für Anleger ein wirksamer Schutz vor falscher Beratung aussehen? Die Bundesregierung plant, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine nicht öffentliche Datenbank anlegt. Sie soll Daten zu Anlageberatern, Verantwortlichen für den Vertrieb und sogenannten Compliance-Beauftragten von Banken und Sparkassen enthalten. Die Finanzunternehmen sind verpflichtet, die angestellten Personen bei der BaFin zu melden und deren Qualifizierung offen zu legen.

Wenn die BaFin schwerwiegende Verstöße bei einem einzelnen Berater sieht, kann sie verlangen, dass dieser bis zu zwei Jahre nicht mehr in der Anlageberatung tätig werden darf. Damit verfügt die Aufsicht nicht nur über einen besseren Kontrollmechanismus, sondern kann auch stärkere Sanktionen aussprechen, wenn ein Berater gegen solche Vorschriften verstößt, die Anleger schützen sollen. Die Vorschriften zur Datenbank sollen 12 Monate nach Verkündung des Gesetzes in Kraft treten.

Lösungsansatz Produkttransparenz: Vergleichbarkeit durch Produktinformationsblätter („Beipackzettel")

Die Bundesregierung will Finanzinstitute verpflichten, ihren Kunden mit jedem Produkt einen „Beipackzettel" zur Verfügung zu stellen. In diesem Produktinformationsblatt soll ein Kunde kurz und verständlich nachlesen können, was die Produkte auszeichnet, die ihm aktiv zum Kauf angeboten wurden: Um welchen Produkttyp handelt es sich? Welche Risiken nimmt man in Kauf? Welche Erträge bringt die Anlage und was kostet sie? Ziel ist, dass der Verbraucher verschiedene Produkte in Zukunft einfacher vergleichen kann.

Lösungsansatz Offene Immobilienfonds

In der Krise mussten mehrere Offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile, teils länger oder wiederholt, aussetzen. Das Problem: Anleger in den meisten dieser Fonds können an jedem Börsentag ihre Anteile zurückgeben. Die Fonds haben ihr Vermögen in Immobilien jedoch langfristig gebunden und konnten Auszahlungswünsche deshalb nicht immer bedienen. Der dadurch entstehende Vertrauensverlust zog auch andere Offene Immobilienfonds in Mitleidenschaft.

Über neue Regeln will die Bundesregierung das Problem der „Fristeninkongruenz" mildern. Der Entwurf sieht für Anteile an Offenen Immobilienfonds eine zweijährige Mindesthaltefrist (für Neuanleger) sowie einen Halteanreiz in Form eines Rücknahmeabschlags für die daran anschließenden zwei Jahre vor.

Ausgenommen sind Beträge in Höhe von 5.000 Euro [Glossar] pro Monat und Anleger, um den laufenden Liquiditätsbedarf von Privatanlegern nicht zu beeinträchtigen. Weitere Verbesserungen: Engere Bewertungsintervalle für Immobilen und ein Verfahren zur geordneten Abwicklung solcher Fonds, die längerfristig nicht mehr die erforderliche Liquidität aufbringen.

Lösungsansatz „Anschleichen" an Unternehmen: Mehr Melde- und Veröffentlichungspflichten

In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen Finanzmarktakteure sich an Unternehmen „herangeschlichen" haben, um sie zu übernehmen. Unbemerkt von Aufsicht, Investoren und Emittenten versuchten sie, Beteiligungen an einem Unternehmen aufzubauen.

Der neue Gesetzentwurf erschwert solche Praktiken, indem die bestehenden Mitteilungspflichten erweitert werden, um den Beteiligungsaufbau früher erkennen zu können. Auch Finanzinstrumente, die lediglich einen Zahlungsausgleich vorsehen oder ähnlich wirken - z.B. Wertpapierleihgeschäfte - müssen nun offengelegt werden.

Regulierung des Grauen Kapitalmarkts in separatem Gesetz

Die Bundesregierung wird den so genannten Grauen Kapitalmarkt ebenfalls einer Regulierung unterwerfen. Die bislang im Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes enthaltenen Teile zur Regulierung des grauen Kapitalmarkts wurden aus diesem Gesetz herausgelöst und sollen in ein neues Gesetzgebungsverfahren unter gemeinsamer Federführung von BMF und BMWi zusammengefasst werden.

Das neue Gesetz wird zum einen die Produktregulierung verschärfen, zum anderen die Anforderungen an die gewerbliche Vermittlung von Finanzanlagen erheblich anheben und damit zu einem umfassenden Verbraucherschutz beitragen. Als Kabinetttermin für dieses Vorhaben wird das 4. Quartal dieses Jahres angestrebt.

(PM BMF vom 22.9.2010)

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