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Wirtschaftsrecht
28.08.2013
Wirtschaftsrecht
BReg: Gesetzentwurf zum Konzerninsolvenzrecht beschlossen

Am 28.8.2013 hat das das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen beschlossen. Zu dem Gesetzentwurf erklärt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger: Der Entwurf nimmt die Verbundenheit konzernangehöriger Gesellschaften besser in den Blick. Künftig können sämtliche einen Konzern betreffende Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden. Durch das einheitliche Verfahren werden die wirtschaftliche Einheit des Konzerns und der darin angelegte Mehrwert gewahrt. Statt wie bisher die verbundenen Teile einzeln zu liquidieren, soll nun die wirtschaftliche Einheit des Konzerns erhalten, der darin angelegte Mehrwert und bestehende Arbeitsplätze bestmöglich geschützt werden.


Mit dem Gesetzentwurf zur Konzerninsolvenz geht die Bundesregierung den mit dem Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erfolgreich eingeschlagenen Weg zur Gesamtreform des Insolvenzrechts konsequent weiter. Unter dem ESUG lassen sich bereits heute Unternehmenssanierungen besser planen und umsetzen, bestehen wirksame Anreize zur frühzeitigen Einleitung erfolgversprechender Sanierungsmaßnahmen und lassen sich Sanierungstechniken einsetzen, die früher noch an rechtlichen Hindernissen scheiterten. Das bestehende Insolvenzrecht wird allerdings der Verbundenheit konzernangehöriger Gesellschaften nicht hinreichend gerecht, da es immer nur die einzelnen Konzerngesellschaften im Blick hat. Der Entwurf läutet nunmehr die dritte und letzte Stufe des dreistufigen Reformprogramms im Insolvenzrecht ein und rundet das mit dem ESUG bereits erfolgreich umgesetzte Vorhaben zur Verbesserung der Sanierungsmöglichkeiten ab.


Auch wenn das Gesetz zur Konzerninsolvenz vor der Bundestagswahl nicht mehr verabschiedet werden können, ist es - so das HB vom 28.8.2013 - als ein Signal an Brüssel zu werten, wo derzeit über ein Europäisches Insolvenzrecht verhandelt wird.


(PM BMJ vom 28.8.2013)

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