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Wirtschaftsrecht
19.01.2010
Wirtschaftsrecht
Bundesregierung: Gesetzentwurf soll Finanzaufsicht stärken

Nach einem am 17.1.2010 in Berlin bekannt gewordenen Referentenentwurf für ein neues Gesetz soll die Macht der Finanzaufsicht weiter ausgebaut werden. Die BaFin soll künftig Bonuszahlungen an Manager von Banken und Versicherungen reduzieren können. Damit setzt die Bundesregierung Vorgaben der wichtigsten Wirtschaftsnationen (G-20) um und stellt die bisherigen, teils freiwilligen Maßnahmen auf eine gesetzliche Grundlage. Das jetzt geplante Gesetz ist nach der Selbstverpflichtung der Branche und den BaFin-Vorgaben die dritte Maßnahme zur Regulierung des Finanzsektors. Danach kann die Aufsicht "im Falle der Unterschreitung oder drohenden Unterschreitung bestimmter aufsichtsrechtlicher Anforderungen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile" untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses beschränken. Nähere Einzelheiten sollen flexibel in zwei begleitenden Rechtsverordnungen des Finanzministeriums geregelt werden. Eine Sonderabgabe, mit der deutsche Banken an den Krisenlasten beteiligt werden, plant die Regierung dagegen nach eigenen Angaben derzeit nicht.

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