: Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung beschlossen
Das Bundeskabinett hat am 30.7.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht u. a. folgende Verbesserungen für die Verbraucher vor: Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50000 Euro geahndetwerden.Außerdemwird im Gesetz klargestellt, dass einWerbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärthat,Werbeanrufe erhaltenzuwollen. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10000 Euro. Verbraucher bekommen die Möglichkeit, auch Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen zu widerrufen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes dürfte Anfang 2009 zu rechnen sein. (Quelle: PM BMJ vom 30.7.2008)