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Wirtschaftsrecht
05.07.2010
Wirtschaftsrecht
BT: Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte beschlossen

Der Bundestag hat am 2.7.2010 das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte beschlossen. Konkret sollen damit so genannte ungedeckte Leerverkäufe in Aktien oder Staatsanleihen der Eurozone per Gesetz verboten werden. Die Finanzkrise hat in diesem Jahr mit den Turbulenzen auf den Märkten für EU-Staatsanleihen und den daraus folgenden Euro-Schwankungen eine neue Dimension erreicht. Ungeachtet der von den Euroländern ergriffenen Schutzmaßnahmen wird daher ein substanziell besseres Aufsichtsrecht über spekulative Finanzmarktprodukte benötigt.    
Die Bundesregierung hat Anfang Juni einen Gesetzentwurf vorgelegt, den die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP dann in den Bundestag einbrachten. Mit Verabschiedung des Gesetzes wird damit den jüngsten negativen Marktentwicklungen und möglichen zukünftigen Gefahren für die Finanzmarktstabilität schnell und entschieden vorgebeugt.    Bereits am 18. Mai 2010 hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)  eine Reihe von hochspekulativen Geschäften befristet verboten. 
Die deutsche Gesetzinitiative kann nach Auffassung der Bundesregierung eine europäische Regelung beschleunigen. Die Europäische Kommission will  im Oktober einen Vorschlag machen, wie missbräuchlichen Wertpapier- und Derivatgeschäften vorzubeugen ist.   
  Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden folgende potenziell krisenverstärkende Transaktionen verboten. Betroffen sind  Wertpapiere, die an einer deutschen Börse im regulierten Markt zugelassen sind:  

  • ungedeckte Leerverkäufe in deutschen Aktien,

  • ungedeckte Leerverkäufe in Staatspapieren von Euro-Ländern,

  • ungedeckte Kreditausfallversicherungen (Credit Default Swaps - CDS) auf Ausfallrisiken von Euro-Ländern, die ohne Absicherungszweck erworben werden.
Der Bundesrat wird abschließend am 9. 7. über das Gesetz beraten.

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