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Wirtschaftsrecht
04.09.2008
Wirtschaftsrecht
: Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie beschlossen

Das Bundeskabinett hat am 27.8.2008 das Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie des Europ äischen Parlaments und Rates beschlossen. Mit der Beteiligungsrichtlinie werden Fälle geregelt, in denen eine natürliche oder juristische Person eine Beteiligung in Höhe von 10% oder mehr des Kapitals beziehungsweise der Stimmrechte an einem Kreditinstitut, einem Lebens-, Schaden- oder Rückversicherungsunternehmen oder einer Wertpapierfirma erwirbt oder erhöht. Mit der Beteiligungsrichtlinie wird der Verfahrensablauf europaweit vereinheitlicht, insbesondere werden Kriterien für eine Eignungsprüfung festgeschrieben. Neben der Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie enthält der Gesetzentwurf auch Änderungen im Versicherungsaufsichts-, im Investment- und im Börsengesetz. (Quelle: PM BMF Nr. 42 vom 27.8.2008)

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