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Wirtschaftsrecht
02.06.2009
Wirtschaftsrecht
Bundestag: Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am 29.5.2009 das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) verabschiedet. Aktionäre werden künftig besser informiert und ihnen wird die Stimmrechtsausübung erleichtert. Zusammen mit einer Vereinfachung des Vollmachtsstimmrechts der Banken will das Gesetz die Präsenz von Aktionären in der Hauptversammlung erhöhen. Das ARUG erschwert sogenannten "räuberischen Aktionären" das Geschäft und enthält zudem eine für die Praxis wichtige Neuordnung des Fristenregimes im Vorfeld der Hauptversammlung.
(Quelle: PM BMJ vom 29.5.2009)

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