: Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung entspricht EU-Vorgaben
Nach Ansicht der Bundesregierung entspricht das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung den Empfehlungen der EU-Kommission, in Teilen geht es über diese auch hinaus. Sie begrüßt aber die Empfehlung insgesamt. Dies macht sie in ihrer Antwort (16/13797) auf eine Kleine Anfrage der FDP (16/13722) deutlich. Sie könnten dazu beitragen, dass die Reformbemühungen der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Managementvergütung harmonisiert würden. Die Regierung macht ergänzend darauf aufmerksam, das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung greife nicht alle einzelnen Empfehlungen der EU-Kommission auf. Dies liege daran, dass eine ganze Reihe von Empfehlungen bereits durch allgemeines Recht, schon bestehende aktienrechtliche Regelungen oder durch den Deutschen Corporate Governance Kodex umgesetzt worden seien. Bei wenigen verbliebenen Empfehlungen sei vorstellbar, dass die unabhängige Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex sich auch dieser annehme.
(Quelle: hib-Meldung vom 31.7.2009)
Hinweis der Redaktion: Das Thema Vorstandsvergütung bildet den inhaltlichen Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht in Heft 32 des "Betriebs-Berater".