BMJ: Gesetz über Internetversteigerungen in der Zwangsvollstreckung in Kraft
Am 5.8.2009 ist ein Gesetz über Internetversteigerungen in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten. Bislang ist die Versteigerung von beweglichen Sachen - zum Beispiel von Möbeln und elektronischen Geräten - in der Zivilprozessordnung als Präsenzversteigerung vor Ort durch den Gerichtsvollzieher vorgesehen. Die Neuregelung ergänzt die bestehenden Vorschriften, damit die Internetversteigerung auch in der Zwangsvollstreckung selbstverständlich wird. Jetzt sind die Bundesländer am Zug, die Einzelheiten - etwa die Versteigerungsplattform, Beginn, Ende und Ablauf der Auktion oder die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Versteigerung - durch Rechtsverordnung zu regeln.
(Quelle: PM BMJ vom 3.8.2009)