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Wirtschaftsrecht
04.08.2009
Wirtschaftsrecht
BMJ: Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft

Am 4.8.2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können seit dem 4.8.2009 - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem wurden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

(Quelle: PM BMJ vom 3.8.2009)

Hinweis der Redaktion: Einen Überblick über die Änderungen im TKG und UWG gibt von Wallenberg in Heft 34 des „Betriebs-Berater".

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