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Wirtschaftsrecht
04.09.2020
Wirtschaftsrecht
BGH : Gesellschaftsrechtliche Einlageverpflichtung hat jedenfalls in der Insolvenz einer GbR Vorrang vor öffentlich-rechtlicher Rückzahlungsverpflichtung

Der BGH hat mit Urteil vom 4.8.2020 - II ZR 174/19 - entschieden: Die aus einer Rückabwicklungsanordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen nach § 37 Abs. 1 Satz 1 KWG folgende öffentlich-rechtliche Verpflichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Rückzahlung gesellschaftsvertraglich begründeter Einlagezahlungen der Gesellschafter ändert nichts an dem gesellschaftsrechtlichen Charakter dieser Zahlungen als haftendes Kapital, hinter dem die öffentlich-rechtliche Verpflichtung jedenfalls in der Insolvenz der Gesellschaft zurückzutreten hat.

 

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