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Wirtschaftsrecht
06.05.2010
Wirtschaftsrecht
OLG Thüringen: Gesellschafterliste – Nummerierung nach Teilung von Geschäftsanteilen – Zulässigkeit einer Veränderungsspalte (Entscheidungsreport)

OLG Thüringen, Urteil vom 22.3.2010 - 6 W 110/10

Zum Entscheidungsreport

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Leitsätze

1. Bei Teilung eines Geschäftsanteils steht es im Ermessen des Listenerstellers, ob die neuen Teilgeschäftsanteile in der Gesellschafterliste mit einer neuen Nummer oder mit einer Bruchnummer versehen werden.

2. Die Aufnahme einer gesetzlich nicht vorgesehenen Veränderungsspalte in die Gesellschafterliste ist nicht zu beanstanden.

3. Das Registergericht hat kein umfassendes Prüfungsrecht. Es darf die Liste lediglich in formeller Hinsicht prüfen und eine gewisse Plausibilitätskontrolle vornehmen.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Sebastian Herrler, Notar a.D., Geschäftsführer des Deutschen Notarinstituts, Würzburg

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