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Wirtschaftsrecht
04.02.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Gesellschafterausschluss -Verlust der Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung

Der BGH hat mit Beschluss vom 8.12.2008 - II ZR 263/07 - entschieden: Die Satzung einer GmbH kann für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung ‑ also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung ‑ verliert (Sen.Urt. vom 30.6.2003 ‑ II ZR 326/01, BB 2003, 1749). Der Beschluss über die Einziehung eines Geschäftsanteils ist wegen Verstoßes gegen § 34 Abs. 3 GmbHG jedenfalls dann nichtig, wenn infolge einer Unterbilanz bzw. einer darüber hinausgehenden bilanziellen Überschuldung bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung feststeht, dass die Gesellschaft eine geschuldete ‑ sofort fällige ‑ Abfindung nicht aus freiem Vermögen aufbringen kann (BGHZ 144, 365, 369 f. = BB 2000, 1590).

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