OLG Frankfurt: Geschlossener Immobilienfonds – ergänzende Vertragsauslegung bei gesellschaftlicher Kündigungsklausel
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 9.1.2013 - 16 U 18/12 - wie folgt entschieden: Verstößt eine Regelung über die Folgen der Ausübung des Kündigungsrechts eines BGB-Gesellschafters nicht gegen § 723 Abs. 3 BGB, kann geboten sein, im Wege ergänzender Vertragsauslegung der späteren Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse Rechnung zu tragen.