OLG Frankfurt a. M. : Geschäftsraummiete - Übertragung von Wartungskosten als Betriebskosten in AGB
Das OLG Frankfurt a. M. hat mit Urteil vom 16.10.2015 - 2 U 216/14 - entschieden: In der Geschäftsraummiete ist die Übertragung der Verpflichtung, "sämtliche Wartungskosten" als Betriebskosten zu tragen,auch ohne nähere Auflistung der einzelnen Kosten und ohne Begrenzung der Höhe nach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Vor überhöhten Forderungen ist der Mieter durch das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot ausreichend geschützt.