BGH : Geschäftsherrn- oder Verrichtungsgehilfenverhältnis
Mit Urteil vom 3.6.2014 - VI ZR 394/13 - hat der BGH entschieden:
Ob ein Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis besteht, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen.
Mit Urteil vom 3.6.2014 - VI ZR 394/13 - hat der BGH entschieden:
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