LG Wiesbaden: Geschäftsführerhaftung wegen Verjährenlassens der Einlageforderung der Kompletentärin einer GmbH & Co.KG
Das LG Wiesbaden hat mit Urteil vom 3.5.2013 – 1 O 229/12 entschieden: Das Verjährenlassen der Einlageforderungen vermag die Geschäftsführerhaftung zu begründen, da diese Haftung nach der gesetzgeberischen Konzeption ein Schutzelement zugunsten der Gesellschaftsgläubiger ist. Der Haftung steht nicht entgegen, wenn der Geschäftsführer zugleich auch der Gesellschafter der Gesellschaft ist. Eine Leistung auf die verjährte Einlageforderung wirkt im Rahmen des § 43 Abs. 2 GmbHG nicht schadensmindernd, wenn sie als Darlehen an die KG weitergereicht wird.