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Wirtschaftsrecht
01.02.2011
Wirtschaftsrecht
OLG München: Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft

Mit Urteil vom 19.1.2011 - 7 U 4342/10 - hat das OLG München entschieden: Da der Geschäftsführer einer GmbH nur für solche Schmälerungen des Gesellschaftsvermögens verantwortlich gemacht werden kann, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit mit seinem Wissen und Willen geschehen sind oder die er hätte verhindern können, und die Veranlassung der Zahlung durch ihn eine anspruchsbegründende Tatsache im Rahmen der Haftung aus § 64 GmbHG ist (vgl. BGH, NZG 2009,582), kommt eine Haftung nicht in Betracht, wenn Zahlungen an das Finanzamt aufgrund eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses erfolgten.

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