BGH: Gesamtbild des Prospektes bei Prüfung der Richtigkeit entscheidend
Der BGH hat mit Urteil vom 5.3.2013 - II ZR 252/11 -wie folgt entschieden: Für die Beurteilung, ob ein Prospekt unrichtig oder unvollständig ist (hier: Reihenfolge der Haftung des Gesell-schaftsgrundstücks und der quotal haftenden Gesellschafter eines Immobilienfonds), ist nicht isoliert auf eine bestimmte Formulierung, sondern auf das Gesamtbild des Prospekts abzustellen, das er dem Anleger unter Berücksichtigung der von ihm zu fordernden sorgfältigen und eingehenden Lektüre vermittelt.