BGH: Gerichtsstandsbestimmung auch bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Der BGH hat mit Beschluss vom 7.1.2014 - X ARZ 578/13 - entschieden:
Die Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer beklagten Partei hindert die Gerichtsstandsbestimmung nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 21. Januar 2009 - Xa ARZ 273/08).