BGH: Gerichtsstandbestimmungsverfahren nach Widerspruchseinlegung gegen Mahnbescheid
Der BGH hat mit Beschluss vom 17.9.2013 – X ARZ 423/13 - entschieden: Das zuständige Gericht kann, wenn ein Mahnverfahren vorangegangen ist und mehrere Antragsgegner Widerspruch oder Einspruch eingelegt haben, noch nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt werden, wenn der Antragsteller einen entsprechenden Antrag mit der Anspruchsbegründung stellt oder, bei Unkenntnis des dafür zuständigen Obergerichts, gegenüber den Streitgerichten zumindest ankündigt und den Antrag unverzüglich nachholt.