EuGH: Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen eines privaten Inhabers griechischer Staatsanleihen
Der EuGH hat mit Urteil vom 15.11.2018 – C- 308/17 – entschieden, dass die Frage, welches Gericht eines Mitgliedstaats für Klagen eines privaten Inhabers griechischer Staatsanleihen, die im Jahr 2012 zwangsweise umgetauscht wurden, gegen den griechischen Staat zuständig ist, sich nicht nach der „Brüssel-Ia“-Verordnung richtet. Es handelt sich nämlich nicht um einen Rechtsstreit über „Zivil- und Handelssachen“ im Sinne dieser Verordnung. Vielmehr geht der Rechtsstreit auf eine Wahrnehmung hoheitlicher Rechte zurück und resultiert aus Handlungen des griechischen Staates in Ausübung dieser hoheitlichen Rechte.
(PM EuGH Nr. 177/18 vom 15.11.2018)