BGH: Generell keine Notgeschäftsführerbestellung für GbR
Der BGH hat mit Beschluss vom 23.9.2014 – II ZB 4/14 - wie folgt entschieden: Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich kein Notgeschäftsführer zu bestellen.
Der BGH hat mit Beschluss vom 23.9.2014 – II ZB 4/14 - wie folgt entschieden: Für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist grundsätzlich kein Notgeschäftsführer zu bestellen.
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