BGH: Genehmigung eines Lastschrifteinzugs durch vorläufigen Insolvenzverwalter
Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 10.6.2008 - XI ZR 283/07 - entschieden, dass Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken auch den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter bindet. Will dieser der - fingierten - Genehmigung einer Belastungsbuchung durch den Schuldner nicht zustimmen, so hat er sich wie der Schuldner selbst rechtzeitig gegenüber der Zahlstelle zu erklären. Andernfalls muss auch er die Genehmigungsfiktion gegen sich gelten lassen. An die vom IX. Zivilsenat des BGH (BGH, Urteil vom 25.10.2007 - IX ZR 217/06, BB 2008, 13 mit Komm. Flitsch, zur Veröffentlichung in BGHZ 174, 84 vorgesehen) in nicht tragenden Erwägungen vertretene gegenteilige Auffassung war der XI. Zivilsenat nicht gebunden.
(Quelle: PM BGH vom 11.6.2008)