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Wirtschaftsrecht
14.05.2018
Wirtschaftsrecht
BKartA : Gemeinsamer Leitfaden zur neuen Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle in Deutschland und Österreich

Das Bundeskartellamt und die Österreichische Wettbewerbsbehörde haben am 14.5.2018 den Entwurf eines gemeinsamen Leitfadens zur Anwendung der neuen Transaktionswert-Schwelle in der Fusionskontrolle zur öffentlichen Konsultation vorgelegt. Sowohl in Deutschland als auch in Österreich wurden in den vergangenen Monaten die Aufgreifschwellen für die Fusionskontrolle um ein kaufpreisbezogenes Kriterium ergänzt. Bislang waren in beiden Ländern Zusammenschlüsse von Unternehmen nur dann anzumelden und zu überprüfen, wenn die beteiligten Unternehmen bestimmte Mindestumsätze erzielen. Wichtige Fusionen, gerade in der digitalen Wirtschaft, werden von diesen rein umsatzbezogenen Kriterien jedoch nicht erfasst. Die Übernahme von WhatsApp durch Facebook steht exemplarisch für Fälle, in denen sehr hohe Kaufpreise für Unternehmen gezahlt werden, die bislang keine oder kaum Umsätze erzielen. Nach der neuen Schwelle sind in Deutschland und Österreich auch Zusammenschlüsse anzumelden, bei denen das Zielunternehmen zwar (noch) geringe Umsätze erzielt, sich die wirtschaftliche bzw. wettbewerbliche Bedeutung des Zusammenschlusses aber in einem hohen Transaktionswert zeigt (in Deutschland mehr als 400 Mio. Euro – in Österreich mehr als 200 Mio. Euro). Der hohe Kaufpreis ist in solchen Fällen häufig ein Zeichen für innovative Geschäftsideen und hohes wettbewerbliches Marktpotenzial. Stellungnahmen zu dem Entwurf können bis zum 8.6.2018 eingereicht werden.

(Meldung BKartA vom 14.5.2018)

Hinweis der Redaktion: Vgl. hierzu in einer der kommenden BB-Ausgaben den Beitrag von Brinker.

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