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Wirtschaftsrecht
08.08.2011
Wirtschaftsrecht
OLG Jena: Geltungsbereich des Drittelbeteiligungsgesetzes bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Mit Beschluss vom 14.6.2011 - 6 W 47/11 - hat das OLG Jena entschieden: § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG ist im Wege der teleologischen Reduktion nach Sinn und Zweck des Gesetzes dahin auszulegen, dass Aktiengesellschaften mit weniger als fünf Arbeitnehmern nicht erfasst werden.

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