BGH: Geltung einer gesellschaftsvertraglichen Mehrheitsklausel zur Festlegung der Auseinandersetzungsbilanz
Mit Urteil vom 15.11.2012 - II ZR 272/09 - hat der BGH entschieden: Verlangt der Gesellschaftsvertrag einer Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts für die Feststellung der Auseinandersetzungsbilanz als Grundlage der Verlustausgleichspflicht nach Auflösung der Gesellschaft keine qualifizierte Mehrheit, ist ein mit einfacher Mehrheit gefasster Beschluss von einer gesellschaftsvertraglichen Klausel gedeckt, nach der Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit zu fassen sind.