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Wirtschaftsrecht
02.08.2013
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einer GmbH & Co.KG gegen den Geschäftsführer

Das OLG Karlsruhe hat  mit Urteil vom 31.7.2013 - 7 U 184/12 - entschieden:  Will eine GmbH &. Co.KG
Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer der Komplemetär-GmbH geltend machen, ist ein Beschluss nach § 46 Nr. 8 GmbHG nicht erforderlich, auch nicht ein Beschluss der Komplementär-GmbH. Das gilt auch dann, wenn die Komplementär-GmbH selbst einen Anspruch aus abgetretenem Recht der GmbH &.
Co.KG geltend macht.  Eine gesetzwidrige Tätigkeit begründet auch dann eine Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers, wenn der Gesetzesverstoß subjektiv ex ante zum Nutzen der Gesellschaft erfolgte, ihr aber hieraus ein Schaden erwächst.

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