BGH : Geltendmachung mehrerer Ansprüche durch Erhebung einer Teilklage – Hemmung der Verjährung aller Teilansprüche
Der BGH hat durch Urteil vom 6.5.2014 - II ZR 217/13 - entschieden: An der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass bereits die Erhebung einer Teilklage, mit der mehrere Ansprüche geltend gemacht werden, deren Summe den geltend gemachten Teil übersteigt, die Verjährung aller Teilansprüche hemmt und die Bestimmung, bis zu welcher Höhe bzw. in welcher Reihenfolge die einzelnen Teilansprüche verfolgt werden, nachgeholt werden kann, wird festgehalten.
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