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Wirtschaftsrecht
03.05.2012
Wirtschaftsrecht
OLG München: Geltendmachung des Treuepflichtverstoßes von Gesellschaftern einer GbR

Das OLG München hat mit Urteil vom 17.4.2012 - 5 U 3526/11 - entschieden: Verletzen einzelne Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die ihnen aus dem Gesellschaftsvertrag obliegende Treuepflicht gegenüber den übrigen Gesellschaftern und gründen sie zur Durchführung ihres Vorhabens ihrerseits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, so können die Gesellschafter der „Alt-GbR" einer Inanspruchnahme durch die „Neu-GbR" den Treuepflichtverstoß ihrer Mitgesellschafter unmittelbar einredeweise entgegenhalten. Dem steht die rechtliche Selbständigkeit der „Neu-GbR" nicht entgegen.

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