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Wirtschaftsrecht
26.08.2011
Wirtschaftsrecht
BReg: Geldwäscheprävention soll verbessert werden

Die Bundesregierung will den Kampf gegen die Geldwäsche verschärfen. Daher hat sie den Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention (17/6804) vorgelegt. Damit sollen auch die Empfehlungen der „Financial Action Force on Money Laundering" (FATF) umgesetzt werden. Die Änderungen betreffen nach Angaben der Regierung die Erweiterung von Sorgfalts- und Meldepflichten, die Ausweitung bestimmter Pflichten auf den „Nichtfinanzsektor" (u. a. Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte) und die schärfere Sanktionierung von Verstößen. Damit sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen „unter Einschaltung von wirtschaftlich Berechtigten, auch im Rahmen von Treuhandverhältnissen" erschwert werden. Verdachtsmeldungen sollen ausgeweitet werden, „so dass eine Meldung auch zu erfolgen hat, wenn eine Identifizierung des Vertragspartners oder des ,wirtschaftlich Berechtigten‘ nicht möglich ist". Dabei weist die Regierung darauf hin, dass eine Meldepflicht nach dem Geldwäschegesetz nichts mit einer Strafanzeige zu tun hat.

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz sollen nach Angaben der Bundesregierung schärfer sanktioniert werden. Bereits fahrlässiges Handeln solle künftig für die Begehung einer Ordnungswidrigkeit genügen. Mit der Verschärfung der Bußgeldtatbestände wolle man erreichen, dass es mehr Meldungen gebe. Die Zahl der Meldungen besonders aus dem „Nichtfinanzsektor" sei bisher nur gering.

Der Bundesrat kritisiert in seiner Stellungnahme die geplante Absenkung des Schwellenwertes für Bareinzahlungen von 15 000 auf 1 000 Euro. Das würde zur Folge haben, dass Banken bei Einzahlungen von Nichtkunden auf Konten anderer Kreditinstitute umfangreiche Daten erheben müssten. Es sei damit zu rechnen, dass viele Banken dann das Zahlscheingeschäft einschränken oder ganz einstellen würden. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Solche Einzahlungen würden schon allein aufgrund der Gebührenpolitik der Institute nur eine marginale Rolle spielen.

(hib-Meldung vom 26.8.2011)

Hinweis der Redaktion: Vgl. hierzu das Editorial von Sell, BB 2011, Heft 24, Die Erste seite, sowie den Beitrag von Zentes/Glaab, BB 2011, 1475

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