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Wirtschaftsrecht
05.12.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Geldbußen in Höhe von 1,7 Mrd. Euro gegen Banken-Zinskartell verhängt

Die EU-Kommission hat gegen acht internationale Finanzinstitute Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,7 Mrd. Euro für die Teilnahme an illegalen Kartellen auf den Märkten für Finanzderivate verhängt.


Barclays, Deutsche Bank, Société Générale und Royal Bank of Scotland (RBS) beteiligten sich an illegalen Absprachen von Handels- und Preisstrategien für Zinsderivate in Euro. UBS, Citigroup, Deutsche Bank, JP Morgan, RBS und das Brokerhaus RP Martin räumten Absprachen in Bezug auf Zinsderivate in japanischen Yen ein.


Ein derart abgestimmtes Verhalten zwischen Wettbewerbern ist nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 53 des EWR-Abkommens untersagt. Beide Beschlüsse wurden im Rahmen des Vergleichsverfahrens in Kartellsachen angenommen. Die Geldbußen der Unternehmen wurden aufgrund der Kooperationsbereitschaft um 10 Prozent gemindert.


Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte dazu: „Was beim LIBOR- und beim EURIBOR-Skandal so schockierend war, ist nicht nur die Manipulation der Referenzzinssätze, die von den Finanzregulierungsbehörden weltweit bekämpft wird, sondern auch das abgestimmte Verhalten zwischen Banken, die eigentlich miteinander im Wettbewerb stehen sollten. Der heutige Beschluss ist ein deutliches Signal, dass die Kommission fest entschlossen ist, Kartelle im Finanzsektor zu bekämpfen und zu sanktionieren. Ein gesunder Wettbewerb und Transparenz sind von zentraler Bedeutung, wenn es um das ordnungsgemäße Funktionieren der Finanzmärkte im Dienste der Realwirtschaft und nicht im Dienste einiger weniger geht."


Zinsderivate sind Finanzprodukte (z. B. Forward Rate Agreements, Swaps, Futures, Optionen), mit denen sich Banken und Unternehmen gegen das  Risiko von Zinsschwankungen absichern. Diese Produkte werden weltweit vermarktet und spielen eine wichtige Rolle in der globalen Wirtschaft. Ihr Wert richtet sich nach der Höhe eines Referenzzinssatzes wie den LIBOR (London Interbank Offered Rate), der für verschiedene Währungen einschließlich des japanischen Yen (JPY) verwendet wird, oder den EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate) für den Euro. Diese Referenzzinssätze spiegeln einen Mittelwert der Kurse wider, die täglich durch eine Reihe von Banken berechnet werden, die Mitglieder eines Panels sind („Panel-Banken"). Sie sollen die Kosten der Interbankenfinanzierung in einer bestimmten Währung wiedergeben und dienen als Grundlage für verschiedene Finanzderivate. Investmentbanken stehen beim Handel mit diesen Derivaten miteinander im Wettbewerb. Die Werte dieser Referenzzinsätze können entweder die Cashflows beeinflussen, die eine Bank von einer Gegenpartei erhält, oder aber diejenigen, die sie eben dieser Gegenpartei im Rahmen von Zinsderivatekontrakten zu entrichten hat.


Das Kartell in Euro-Zinsderivaten
Das Kartell in Euro-Zinsderivaten war zwischen September 2005 und Mai 2008 tätig. Die Parteien des Vergleichsverfahrens sind Barclays, Deutsche Bank, RBS und Société Générale. Das Kartell zielte auf Verfälschung der normalen Preisfestlegungskomponenten für diese Derivate ab. Die Händler der verschiedenen Banken diskutierten die Angebote ihrer Banken für die Berechnung des EURIBOR sowie ihre Handels- und Preisstrategien.


Die Ermittlungen der Kommission begannen mit unangemeldeten Nachprüfungen im Oktober 2011 (siehe MEMO/11/711). Im März 2013 leitete die Kommission ein Verfahren ein. Barclays wurde die Geldbuße im Einklang mit der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2006 erlassen, da die Bank die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Deutsche Bank, RBS und Société Générale erhielten verminderte Geldbußen, da sie die Nachforschungen der Kommission im Rahmen der Kronzeugenregelung unterstützten. Diesen Banken wurde die Geldbuße um weitere 10 Prozent erlassen, weil sie sich mit der Anwendung des Vergleichsverfahrens der Kommission einverstanden erklärten.


Im Zusammenhang mit der gleichen Untersuchung wurden auch Verfahren gegen Crédit Agricole, HSBC und JPMorgan eingeleitet. Die Nachforschungen werden im Rahmen des Standardkartellverfahrens fortgesetzt.


Die Kartelle in Yen-Zinsderivaten  
Bei Yen-Zinsderivaten deckte die Kommission sieben verschiedene bilaterale Zuwiderhandlungen auf, die zwischen einem Monat und zehn Monaten andauerten und sich im Zeitraum 2007 bis 2010 abspielten. Die geheimen Absprachen betrafen Diskussionen zwischen Händlern der beteiligten Banken über bestimmte LIBOR-Angebote in japanischen Yen. Auch tauschten die betroffenen Händler gelegentlich wirtschaftlich sensible Informationen zu Handelspositionen oder LIBOR-Angeboten in Yen aus (eine Zuwiderhandlung betraf bestimmte künftige Angebote für den Euroyen Tibor- Tokio Interbank Offered Rate). Die an einer oder mehreren Zuwiderhandlungen beteiligten Banken sind UBS, RBS, Deutsche Bank, Citigroup und JPMorgan. Der Broker RP Martin erleichterte eine der Zuwiderhandlungen durch Kontakte mit einer Reihe von Yen-LIBOR Panel-Banken, die nicht an der Zuwiderhandlung mit dem Ziel beteiligt waren, die LIBOR-Angebote in Yen zu beeinflussen.


Im Februar 2013 leitete die Kommission ein Verfahren ein. UBS wurde die Geldbuße im Einklang mit der Kronzeugenregelung erlassen, da die Bank die Kommission über die Zuwiderhandlungen informierte. Auch Citigroup erhielt einen vollständigen Geldbußenerlass für die Teilnahme an einer bilateralen Zuwiderhandlung. Für ihre Mitarbeit an der Untersuchung gewährte die Kommission Citigroup, Deutsche Bank, RBS und RP Martin im Rahmen ihrer Kronzeugenregelung eine Minderung der Geldbuße. Diesen Banken wurde die Geldbuße um weitere 10 Prozent erlassen, weil sie sich zur Anwendung des Vergleichsverfahrens der Kommission einverstanden erklärten.


Im Zusammenhang mit der gleichen Untersuchung hat die Kommission auch Verfahren gegen das britische Brokerhaus ICAP eingeleitet. Diese Nachforschungen erfolgten im Rahmen des Standardkartellverfahrens.


Die Geldbußen
Die Geldbußen wurden nach den Leitlinien für Geldbußen aus dem Jahr 2006 (siehe IP/06/857 und MEMO/06/256) festgesetzt.


Bei der Festsetzung der Geldbußen trug die Kommission den Absatzzahlen der beteiligten Banken für die betreffenden Produkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der besonderen Schwere der Zuwiderhandlung, der geografischen Reichweite des Kartells sowie seiner Dauer Rechnung.


Für das Kartell in Euro-Zinsderivaten wurden folgende Geldbußen verhängt:





























Teilnehmer


Dauer der Teilnahme


Ermäßigung nach der Kronzeugen-regelung (in %)


Geldbuße (in Euro)


Barclays


32 Monate


100 %



Deutsche Bank


32 Monate


30%


465 861 000


Société Générale


26 Monate


5%


445 884 000


RBS


8 Monate


50%


131 004 000


Barclays wurde die Geldbuße aufgrund der Aufdeckung des Kartells vollständig erlassen. Andernfalls wäre die Bank für ihre Beteiligung an der Zuwiderhandlung mit einer Geldbuße von 690 Millionen Euro belegt worden.


Für die Kartelle in Yen-Zinsderivaten wurden folgende Geldbußen verhängt:







































Teilnehmer


Dauer der Teilnahme je Zuwider-handlung (en)


Ermäßigung nach der Kronzeugen-regelung (in %)


Geldbuße (in EUR)


UBS (5 Zuwider-handlungen)


1 Monat, 8 Monate, 5 Monate, 10 Monate, 1 Monat


100 % für alle Zuwiderhandlungen


0


RBS (3 Zuwider-handlungen)


8 Monate, 5 Monate, 3 Monate


[25% für eine Zuwiderhandlung]


260 056 000


Deutsche Bank (2 Zuwider-handlungen)


10 Monate, 2 Monate


[35%], [30%]


259 499 000


JPMorgan (1 Zuwiderhandlung)


1 Monat



79 897 000


Citigroup (3 Zuwider-handlungen)


1 Monat, 2 Monate, 3 Monate


[35%], 100%, [40%]


70 020 000


RP Martin (1 Zuwiderhandlung)


1 Monat


[25%]


247 000


UBS wurde die Geldbuße aufgrund der Aufdeckung der Kartelle vollständig erlassen. Andernfalls wäre die Bank für ihre Beteiligung an fünf der sieben Zuwiderhandlungen mit einer Geldbuße von 2,5 Milliarden Euro belegt worden. Citigroup wurde die Geldbuße für eine der Zuwiderhandlungen, an der die Bank teilnahm, erlassen. Damit vermied sie eine Geldbuße in Höhe von 55 Mio. Euro.


Hintergrundinformationen über die betreffenden Produkte
Derivate sind an den Finanzmärkten gehandelte Kontrakte zur Übertragung von Risiken. Sie dienen als Absicherung gegen Preisschwankungen und zur Verringerung der Volatilität der Cashflows von Unternehmen, was wiederum zu zuverlässigeren Prognosen, niedrigeren Eigenkapitalanforderungen und einer höheren Produktivität des Kapitals führt. Derivate haben sich in den letzten Jahren zu einer wichtigen Säule des internationalen Finanzsystems entwickelt und sind ein unverzichtbares Instrument für das Risikomanagement und Anlagen.


In der Regel stützen sich Zinsderivate auf: Forward Rate Agreements (FRA), Zinsswaps, Zinsoptionen und Zins-Futures. Zinsderivate können im Freiverkehr („OTC-Derivate") oder im Falle von Zins-Futures an der Börse gehandelt werden. Ihr Wert leitet sich aus einem Referenzzinssatz ab.


Die Produkte, die Gegenstand der EIRD-Kartells sind, sind Zinsderivate in Euro, die an den EURIBOR und/oder den Euro Over-Night Index Average (EONIA) gebunden sind. Die von den Kartellen betroffenen Produkte sind Zinsderivate in japanischen Yen, die an den JPY LIBOR (und im Falle einer Zuwiderhandlung auch an den Euroyen TIBOR) gebunden sind.


EURIBOR, JPY LIBOR und Euroyen Tibor sind Referenzzinssätze, die die Kosten der Kreditvergabe auf dem Interbankenmarkt in Euro oder japanischen Yen widerspiegeln sollen. Diese Referenzzinssätze sind auf den internationalen Geldmärkten weit verbreitet. Sie stützen sich auf die jeweiligen Kursnotierungen der einschlägigen Panel-Banken, die der zuständigen Berechnungsstelle täglich übermittelt werden.


Am 18. September 2013 schlug die Kommission eine Verordnung über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark wie LIBOR oder EURIBOR verwendet werden, vor (siehe IP/13/841). Die geplanten Maßnahmen sollen dazu beitragen, das Vertrauen in die Integrität der Benchmarks nach dem LIBOR- und dem EURIBOR Skandal wieder herzustellen.


Hintergrundinformationen über das Vergleichsverfahren der Kommission
Hierbei handelt sich um die ersten beiden Beschlüsse über Kartelle im Finanzsektor seit dem Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008. Die Durchsetzung der Kartellvorschriften ist eine oberste Priorität für die Kommission vor allem im Finanzsektor. Die Beschlüsse für das EIRD-Kartell und die YIRD-Kartelle weisen das Verhalten von Banken in die Schranken, wenn sie nicht gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen wollen.


Die heutigen Beschlüsse sind das achte und neunte Kartellvergleichsverfahren seit der Einführung von Vergleichsverfahren für Kartelle im Juni 2008 (siehe IP/08/1056 und MEMO/08/458). Sie sind eine der schnellsten Kartellvergleiche, die von der Kommission beschlossen wurden, und zeigen das volle Effizienzpotenzial, das die Vergleichsverfahren bieten. Bei einem Vergleichsverfahren räumen Unternehmen, die an einem Kartell beteiligt waren, die Teilnahme an der Zuwiderhandlung ein und übernehmen ihre entsprechende Verantwortung. Das Vergleichsverfahren stützt sich auf die Antitrust-Verordnung 1/2003 und gestattet der Kommission den Rückgriff auf ein vereinfachtes Verfahren und folglich eine Verkürzung der Zeit für Nachprüfungen. Die Vorteile eines Vergleichs liegen klar auf der Hand: Die Verbraucher und Steuerzahler haben geringere Kosten zu tragen, in der Kartellrechtsdurchsetzung werden Ressourcen für die Bearbeitung anderer Fälle frei, die Unternehmen können schneller mit einem Beschluss rechnen und Geldbußenermäßigungen von 10 % in Anspruch nehmen.


Zuvor hatte die Kommission Vergleiche mit Teilnehmern an Kartellen mit DRAMs (siehe IP/10/586), Futterphosphate (siehe IP/10/985), Waschpulver (siehe IP/11/473), Glas für Kathodenstrahlröhren (siehe IP/11/1214), Kühlschrankkompressoren (siehe IP/11/1511) und Water-Management-Produkte(siehe IP/12/704) sowie Kabelbäume (siehe IP/13/673) erzielt.


(PM EU-Kommission vom 4.12.2013)

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