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Wirtschaftsrecht
27.11.2013
Wirtschaftsrecht
Preiskartell: Geldbußen gegen vier Nordseegarnelenhändler

Die EU-Kommission hat am 27.11.2013 vier europäische Nordseegarnelenhändler mit Geldbußen von insgesamt 28,7 Millionen Euro belegt, weil sie durch ihre Beteiligung an einem Kartell gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben.


Dabei handelt es sich um die niederländischen Unternehmen Heiploeg, Klaas Puul und Kok Seafood sowie um das deutsche Unternehmen Stührk, das rund 1,1 Millionen Euro Geldbuße zahlen muss.


Zwischen Juni 2000 und Januar 2009 trafen Heiploeg und Klaas Puul Preis- und Mengenabsprachen für den Verkauf von Nordseekrabben in Belgien, Frankreich, Deutschland und den Niederlanden. Kok Seafood beteiligte sich mindestens ab Februar 2005 daran und Stührk traf Preisabsprachen für den deutschen Markt von März 2003 bis November 2007. Klaas Puul wurde die Geldbuße entsprechend der von der Kommission 2006 angenommenen Kronzeugenregelung vollständig erlassen, da dieses Unternehmen als erstes Informationen über das Kartell vorgelegt hatte.


EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia erklärte: „Dieses Kartell hat den Wettbewerb auf dem Markt für Nordseegarnelen mehrere Jahre lang untergraben und damit Verbraucher in mehreren EU-Ländern geschädigt. Es ist erstaunlich, wie detailliert die Nordseegarnelenhändler im Rahmen ihrer häufigen Kontakte vertrauliche Geschäftsinformationen erörterten. Dabei hatte die niederländische Wettbewerbsbehörde der Branche mit der Verurteilung einiger Händler bereits eine deutliche Warnung erteilt."


Die Abstimmung der Garnelenpreise für Einzelhändler wirkte sich direkt auf die Endverbraucherpreise aus. Die Größe des Markts ist - je nach Fangmenge und den gezahlten Preisen - von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich, liegt aber nie unter 100 Millionen Euro. Die Kartellmitglieder haben zusammen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) einen hohen Marktanteil, Schätzungen zufolge rund 80 Prozent. Ziel des Kartells war es, die Marktanteile der Anbieter einzufrieren, damit sie leichter Preiserhöhungen vornehmen und eine höhere Rendite erzielen konnten. Betroffen waren der EU-Markt und insbesondere der Krabbenverkauf in Belgien, Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. Das Kartell funktionierte über eine Reihe von informellen bilateralen Kontakten, in erster Linie zwischen Heiploeg und Klaas Puul, doch auch Stührk und Kok Seafood beteiligten sich an diesen Gesprächen. Dabei wurden vielerlei Aspekte des Garnelengeschäfts erörtert: die den Fischern gezahlten Preise, das Verhalten gegenüber anderen auf diesem Markt tätigen Händlern, die Marktaufteilung sowie die bestimmten wichtigen Kunden in Rechnung gestellten Preise, die oft den Richtpreis für andere Kunden bildeten.


Die Geldbußen wurden nach den Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung von Geldbußen aus dem Jahr 2006 festgesetzt. Die Kommission berücksichtigte dabei den Umsatz der beteiligten Unternehmen mit den betreffenden Produkten in der Europäischen Union, die besondere Schwere des Verstoßes und seine Dauer. Da die Mehrzahl der an diesem Kartell beteiligten Unternehmen einen großen Teil ihres Umsatzes durch den Verkauf von Nordseegarnelen erzielen, durften die Geldbußen aller beteiligten Unternehmen entsprechend der in der Kartellverordnung vorgesehenen rechtlichen Obergrenze höchstens 10 Prozent ihres Gesamtumsatzes betragen. Die Kommission machte daher ausnahmsweise von ihrem Ermessensrecht Gebrauch und ermäßigte die Geldbußen, um die spezifischen Merkmale der Unternehmen und ihre unterschiedlich starke Beteiligung am Kartell zu berücksichtigen.


(PM EU-Kommission vom 27.11.2013)

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