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Wirtschaftsrecht
18.06.2015
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Geldbuße von 68 Millionen Euro für deutschen Automobilzulieferer

Gegen die deutschen Automobilzulieferer Eberspächer und Webasto hat die Europäische Kommission am 17.6.2015 in Kartellvergleichsverfahren entschieden, gegen die Firma Eberspächer eine Geldbußen zu verhängen.        

Der Standheizungshersteller Eberspächer wurde mit einer Kartellbuße in Höhe von 68 Mio. Euro belegt. Die Unternehmen hatten durch jahrelange Preisabsprachen und die Aufteilung der Kunden für kraftstoffbetriebene Standheizungen und Zuheizer gegen EU-Kartellrecht verstoßen.

Die Kommission ahndete die Kartellbeteiligung von Eberspächer mit einer Geldbuße von 68,175 Mio. Euro. Sie gewährte dem Unternehmen jedoch auf der Grundlage der Kronzeugenregelung eine Geldbußenermäßigung, weil es die Ermittlungen der Kommission unterstützt hatte. Webasto wurde die Geldbuße erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Da beide Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurde die Geldbuße von Eberspächer um weitere 10 Prozent ermäßigt.

Margrethe Vestager, zuständige Kommissarin für Wettbewerbspolitik, sagte: "Mehr als zehn Jahre lang haben die beiden einzigen Standheizungshersteller in Europa wettbewerbswidrige Absprachen getroffen, um sich nicht gegenseitig Konkurrenz zu machen. Diese Mauschelei ging zulasten eines großen Teils der europäischen Automobilindustrie und letztlich der Auto- und Lastwagenkäufer. Der heutige Beschluss ist ein klares Signal für Unternehmen, die sich nicht an das Kartellrecht halten oder mit dem Gedanken daran spielen: Es wird kein Kartell unaufgedeckt bleiben, egal wie viele oder wie wenige Unternehmen beteiligt sind."

Die Ermittlungen der Kommission begannen im Juli 2013 mit unangemeldeten Nachprüfungen auf dem Firmengelände von Eberspächer. Die Untersuchung ergab, dass Webasto und Eberspächer zehn Jahre lang (von September 2001 bis September 2011) für den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ihre Preise absprachen und Kunden untereinander aufteilten. Bei Angebotsanfragen von Pkw- und Lkw-Herstellern besprachen sie verschiedene Preiskomponenten, vereinbarten, wer von ihnen den Zuschlag erhalten sollte, und tauschten auch andere vertrauliche Geschäftsinformationen aus. Die beiden Unternehmen stimmten sich zudem bei Verkäufen an Händler in Deutschland und Österreich ab, indem sie beispielsweise ihre jährlichen Preislisten und ihre Rabatte für diese Händler anglichen.

(PM EU-Kommission vom 17.6.2015)

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