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Wirtschaftsrecht
09.05.2012
Wirtschaftsrecht
EuGH: Geldbuße über 46,8 Mio. Euro wegen Teilnahme an Kartell bestätigt

Mit Urteilen vom 3.5.2102 – C-289/11 P und C- 290/11 P – hält der EuGH die Geldbuße i. H. v. 46,8 Mio. Euro aufrecht, die der Legris Industries wegen ihrer Teilnahme an einem Kartell auf dem Markt für Rohrverbindungen aus Kupfer auferlegt wurde. Der Gerichtshof bestätigt auch, dass die Comap, eine Tochtergesellschaft von Legris, für die Zahlung dieser Geldbuße i. H. v. 18,56 Mio. Euro gesamtschuldnerisch haftet. Mit Entscheidung vom 20.9.2006 verhängte die Kommission Geldbußen in einerGesamthöhe von 314,76 Mio. Euro gegen 30 Gesellschaftenwegen deren Beteiligung, während unterschiedlicher Zeiträume zwischen dem 31.12.1988 und dem 1.4.2004, an einemKartell aufdemMarkt für Rohrverbindungen aus Kupfer. Die Zuwiderhandlung bestand insbesondere in der Festsetzung von Preisen, der Vereinbarung von Preisnachlässen, Rückvergütungen und Vorgehensweisen zur Durchsetzung von Preiserhöhungen, der Aufteilung der nationalen Märkte sowie der Kunden, dem Austausch anderer geschäftlicher Informationen sowie der Teilnahme an regelmäßigen Treffen. Zu den mit einer Sanktion belegten Unternehmen gehören Legris Industries und deren Tochtergesellschaft Comap, an der sie zum maßgeblichen Zeitpunkt 99,99 %der Anteile hielt. Die Kommission stellte fest, dass diese Unternehmen vom 31.1.1991 bis zum 1.4.2004 an der Zuwiderhandlung beteiligt gewesen seien. Legris wurde eine Geldbuße i. H. v. 46,8 Mio. Euro auferlegt, von der 18,56 Mio. Euro gesamtschuldnerisch mit ihrer Tochtergesellschaft zu zahlen waren. Mit Urteilen vom 24.3.2011 wies das Gericht die Klagen der beiden Unternehmen auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission und auf Herabsetzung ihrer Geldbußen ab. Legris und Comap haben beimGerichtshof Rechtsmittel eingelegt und beantragt, die Urteile des Gerichts aufzuheben oder die ihnen auferlegten Geldbußen für nichtig zu erklären oder herabzusetzen.
(PM EuGH vom 3.5.2012)

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