EuG: Geldbuße gegen Beratungsunternehmen wegen Beihilfe zur Durchführung eines Kartells
Das Gerichts erster Instanz hat in der Rechtssache T-99/04 - AC-Treuhand AG / Kommission - entschieden, dass ein Beratungsunternehmen dann eine Schlüsselrolle in einem Kartell spielt, wenn es Zusammenkünfte organisiert und Beweise für die Zuwiderhandlung verbirgt. Dass ein Unternehmen nicht auf dem Markt tätig ist, auf dem sich die Wettbewerbsbeschränkung verwirklicht, schließt seine Verantwortlichkeit für die Beteiligung an der Durchführung eines Kartells nicht aus. Eine ggf. begrenzte Bedeutung der Beteiligung kann im Rahmen der
Festlegung der Sanktionshöhe Rechnung getragen werden.
(Quelle: PM EuG vom 8.7.2008)