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Wirtschaftsrecht
25.06.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Geldausgleich bei Verlust vertretbarer Sachen

Mit Urteil vom 15.5.2008 - III ZR 170/07 - hat der BGH entschieden: Der Anspruch auf Naturalrestitution bei dem Verlust vertretbarer Sachen entfällt, und der Geschädigte ist auf einen Geldausgleich beschränkt, wenn er eine Ersatzbeschaffung selbst vornimmt (hier: Neukauf von Aktien anstelle eines unberechtigt veräußerten Aktienpakets). Es unterliegt nicht der Disposition des Geschädigten zu bestimmen, dass das Deckungsgeschäft nicht zugunsten des Schädigers wirken solle.

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