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Wirtschaftsrecht
16.06.2014
Wirtschaftsrecht
EuG: Gelbuße gegen Intel bestätigt

Mit Urteil vom 12.6.2014 – T-286/09 – hat das Gericht der Europäischen Union die von der Kommission verhängte Geldbuße gegen Intel in Höhe von 1,06 Mrd. Euro bestätigt, weil das Unternehmen in den Jahren 2002 bis 2007 seine beherrschende Stellung auf dem Markt der x86-Prozessoren missbräuchlich ausgenutzt und Exklusivrabatte gewährt hat. Solche Rabatte sind, wenn sie von einem Unternehmen in beherrschender Stellung gewährt werden, mit dem Ziel eines unverfälschten Wettbewerbs auf dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Von Ausnahmefällen abgesehen, beruhen sie nämlich nicht auf einer wirtschaftlichen Leistung, die einen solchen finanziellen Vorteil rechtfertigt, sondern zielen darauf ab, dem Abnehmer die freie Wahl seiner Bezugsquellen unmöglich zu machen oder zu erschweren und anderen Herstellern den Zugang zum Markt zu verwehren. Gibt es für sie keine objektive Rechtfertigung, stellen sie eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung dar. Von einem Unternehmen in beherrschender Stellung gewährte Exklusivitätsrabatte sind bereits ihrer Art nach geeignet, den Wettbewerb zu beschränken und die Wettbewerber aus dem Markt zu drängen. Es braucht daher nicht anhand der Umstände jedes Einzelfalls nachgewiesen zu werden, dass sie geeignet waren, den Wettbewerb zu beschränken.
(PM EuG vom 12.6.2014)

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