BGH: Gegenkontrolle der Berechnung und Notierung von Fristen durch Rechtsanwalt
Der BGH hat mit Beschluss vom 12.11.2013 - II ZB 17/12 - entschieden:
Überlässt ein Rechtsanwalt die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft, hat er die erforderliche eigenverantwortliche Gegenkontrolle so zu organisieren, dass es ihm anhand der Vermerke in der Handakte auch möglich ist zu überprüfen, ob die notierten Fristen richtig berechnet sind.